Öffnungszeiten Allgemein
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Heiligabend
24. Dezember 2025
9:00 - 13:00
Silvester
31. Dezember 2025
9:00 - 13:00
Mariä Empfängnis
8. Dezember 2025
10:00 - 18:00
Öffnungszeiten Kinderland
Mo-Fr
14:00 - 18:00
Sa
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Gesetzliche Feiertage (geschlossen)

  1.01. NEUJAHR
  6.01. HEILIGE DREI KÖNIGE
21.04. OSTERMONTAG
  1.05. STAATSFEIERTAG
29.05. CHRISTI HIMMELFAHRT
09.06. PFINGSTMONTAG
19.06. FRONLEICHNAM
15.08. MARIA HIMMELFAHRT
26.10. NATIONALFEIERTAG
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25.12. WEIHNACHTEN
26.12. STEFANITAG

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Teilnahmebedingungen Gewinnspiel Pizza Winner Dinner

1 Allgemeines

  1. Veranstalter dieses Gewinnspiels ist die Stadtgalerien Schwaz GmbH, Andreas-Hofer-Straße 10, 6130 Schwaz. Der Teilnehmer erklärt sich durch die Teilnahme am Gewinnspiel mit den nachstehenden Teilnahmebedingungen einverstanden. Für die Organisation, Abwicklung sowie Preisbereitstellung bzw. Gewinnausschüttung ist von der Stadtgalerien Schwaz GmbH beauftragte Werbeagentur inpublic GmbH und Stadtgalerien Schwaz GmbH verantwortlich.
  2. Dieses Gewinnspiel richtet sich ausschließlich an Verbraucher.
  3. Dieses Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Meta und wird in keiner Weise von Meta gesponsert, unterstützt oder organisiert. Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden zum Gewinnspiel sind ausschließlich an die Stadtgalerien Schwaz GmbH und nicht an Meta zu richten. Die Stadtgalerien Schwaz GmbH stellt Meta von sämtlichen Haftungsansprüchen in Bezug auf das Gewinnspiel frei. Der Empfänger, der vom Teilnehmer bereitgestellten Informationen ist nicht Meta, sondern die Stadtgalerien Schwaz GmbH.
  4. Sämtliche in diesen Teilnahmebedingungen verwendete Personen- und Funktionsbezeichnungen in der männlichen Form gelten auch in der weiblichen Form.

2 Teilnahmeberechtigung

  1. Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen.
  2. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Angestellte der Stadtgalerien Schwaz GmbH und der Werbeagentur inpublic GmbH.
  3. Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist nicht abhängig vom Erwerb einer Ware oder der Inanspruchnahme einer Dienstleistung. Die Gewinnchancen werden dadurch auch nicht erhöht.

3 Gewinn

  1. Zu gewinnen gibt es 1x150 €-Gutschein bei Marktplatz Schwaz in den Stadtgalerien Schwaz.
  2. Der/die Gewinner:in wird von den Stadtgalerien Schwaz GmbH kontaktiert und/oder auf Social Media veröffentlicht.
  3. Der Anspruch auf den Gewinn kann nicht abgetreten werden.
  4. Der Gewinn kann auch nachträglich aberkannt oder/und zurückgefordert werden, wenn er durch Manipulation oder sonstigen Verstoß gegen die anwendbaren Gesetze, gegen andere rechtliche Bestimmungen oder gegen diese Teilnahmebedingungen erlangt wurde.

4 Durchführung des Gewinnspiels

  1. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist ausschließlich im Zeitraum von 14. Mai, 13:00 Uhr bis 21. Mai 2025, 12:00 Uhr möglich.
  2. Um am Gewinnspiel teilzunehmen, muss dem offiziellen Instagram-Account oder Facebook-Account der Stadtgalerien Schwaz gefolgt, der Beitrag geliked und eine Person in den Kommentaren markiert werden.
  3. Die Auslosung findet am 21. Mai 2025 statt und wird vom Marketing Team der Werbeagentur inpublic GmbH per Zufallsprinzip durchgeführt.
  4. Die Benachrichtigung der Gewinner erfolgt per Privatnachricht bzw. über Kommentar unter dem Gewinnspiel.
  5. Die Ermittlung der Gewinner findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

5 Annahme des Gewinns

  1. Der Gewinner wird von der Stadtgalerien Schwaz GmbH per Privatnachricht über den Gewinn verständigt. Der Anspruch auf den Gewinn entsteht ausschließlich mit dem Zugang der schriftlichen Gewinnmitteilung.
  2. Der Gewinner muss den Gewinn innerhalb von einem Werktag annehmen. Wird der Gewinn nicht innerhalb dieser Frist angenommen, so verfällt der Gewinnanspruch und der Gewinn wird von der Stadtgalerien Schwaz GmbH nach eigenem Ermessen und wenn zeitlich möglich unter den verbleibenden Teilnehmern neuerlich verlost. Der zuerst gezogene Gewinner hat nach Ablauf der Frist keinen Anspruch mehr auf seinen Gewinn.
  3. Der Gewinn kann am 22. oder 23. Mai beim Infopoint der Stadtgalerien Schwaz gegen Vorlage eines Lichtbildausweises abgeholt werden.
  4. Für die Richtigkeit der angegebenen Daten ist der Teilnehmer verantwortlich.

6 Veröffentlichungen

  1. Der Gewinner erteilt seine ausdrückliche Erlaubnis, dass die Stadtgalerien Schwaz GmbH ihn unter Angabe des Profilnamens auf Facebook als Gewinner des Gewinnspiels auf der Stadtgalerien Schwaz GmbH Facebook-Unternehmensseite veröffentlichen darf.
  2. Im Allgemeinen möchten wir darauf hinweisen, dass wir Fotos und Videomaterial für unsere Social-Media-Plattformen erstellen und diese in weiterer Folge veröffentlichen werden. Durch die Teilnahme am Gewinnspiel wird dem direkt zugestimmt.

7 Störungen im Ablauf; Haftung

  1. Die Stadtgalerien Schwaz GmbH behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit unter Berücksichtigung der Interessen der Teilnehmer zu unterbrechen oder zu beenden, wenn technische Gründe seine ordnungsgemäße Fortsetzung unmöglich machen, der Verdacht des Missbrauchs des Spiels oder Stadtgalerien Schwaz GmbH Facebookseite besteht oder das Spiel aus rechtlichen Gründen unzulässig ist.
  2. Die Stadtgalerien Schwaz GmbH hat das Recht, Teilnehmer von dem Gewinnspiel auszuschließen, die den Teilnahmevorgang oder das Gewinnspiel manipulieren bzw. dies versuchen und/oder die gegen die Spielregeln verstoßen. Dies gilt ebenso hinsichtlich Teilnehmern, die falsche Angaben zu ihrer Person machen. Bei Verdacht, dass es sich bei den Kommentaren um Spam bzw. beleidigende oder drohende Kommentare handelt sowie in dem Fall, dass ein Kommentar gegen die Verhaltensregeln der Stadtgalerien Schwaz GmbH verstößt, behält sich die Stadtgalerien Schwaz GmbH das Recht vor, den entsprechenden Kommentar zu löschen und den Absender vom Gewinnspiel auszuschließen.
  3. Die Stadtgalerien Schwaz GmbH übernimmt keine Gewährleistung für das jederzeitige einwandfreie Funktionieren der Internetseiten, auf denen das Gewinnspiel angeboten wird, insbesondere auch nicht für eine eventuelle Überlastung der Stadtgalerien Schwaz GmbH Facebook-Unternehmensseite und des Instagram-Accounts.
  4. Die Stadtgalerien Schwaz GmbH haftet nur für Schäden, die von der Stadtgalerien Schwaz GmbH oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig oder durch die Verletzung von Kardinalpflichten verursacht wurden. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

8 Verantwortung für den Inhalt und Haftungsfreistellung

  1. Der Teilnehmer verpflichtet sich, keine Fotos oder Texte hochzuladen, die Urheber-, Persönlichkeits- oder Kennzeichenrechte Dritter verletzen oder die gegen das Wettbewerbsrecht oder sonstige Gesetze verstoßen. Weiteres verpflichtet er sich, auf das Recht am eigenen Bild und Texten zu achten und keine Texte von Personen hochzuladen, die ihm nicht ihre ausdrückliche Einwilligung gegeben haben. Die rechtliche Verantwortung liegt insoweit ausschließlich beim Teilnehmer.
  2. Der Teilnehmer versichert gegenüber der Stadtgalerien Schwaz GmbH, dass seine Texte oder Fotos keine Rechte Dritter verletzen oder in sonstiger Weise gegen geltende Gesetze verstoßen.
  3. Im Falle eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verstoßes gegen die Absätze 1 und 2 stellt der Teilnehmer Stadtgalerien Schwaz GmbH von allen Ansprüchen, gleich welcher Art, frei, die von Dritten wegen Rechtsverletzungen aufgrund der von dem Teilnehmer im Rahmen des Gewinnspiels veröffentlichten Inhalte erhoben werden. Darüber hinaus ersetzt er der Stadtgalerien Schwaz GmbH die Kosten der Rechtsverteidigung. Dies gilt ausdrücklich und unbeschränkt auf Ansprüche aus Urheberrechts- oder Kennzeichenrechtsverletzungen, Wettbewerbsrechtsverstößen oder Verletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts oder des Rechts am eigenen Bild und Text.

9 Datenschutzrechtliche Zustimmungserklärung

  1. Sofern die Nutzung der Dienste die Speicherung personenbezogener Daten erfordert (zum Beispiel Teilnahme an Gewinnspielen), verarbeitet die Stadtgalerien Schwaz GmbH die vom Nutzer bekanntgegebenen Daten zur Erfüllung der vom Nutzer in Anspruch genommenen Dienste.
  2. Die Stadtgalerien Schwaz GmbH wird im Rahmen des Zumutbaren sämtliche technischen und organisatorischen Maßnahmen setzen, um die Sicherheit von personenbezogenen Daten zu gewährleisten.
  3. Die folgenden Daten werden von den Teilnehmern durch die Stadtgalerien Schwaz GmbH erhoben und auf einem sicheren Server der Stadtgalerien Schwaz GmbH gespeichert – sie dienen lediglich der Gestaltung, Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels und werden nicht für Werbezwecke verwendet: Vor- und Nachname des Teilnehmers, E-Mail-Adresse, Anschrift.
  4. Jeder Teilnehmer ist berechtigt, jederzeit die Teilnahme am Gewinnspiel bei der Stadtgalerien Schwaz GmbH zu widerrufen sowie schriftlich Auskunft über ihre bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten und allfällige Empfänger zu verlangen. Ebenso ist die Stadtgalerien Schwaz GmbH verpflichtet, auf Verlangen des Teilnehmers, die über ihn gespeicherten Daten zu berichtigen, zu sperren oder zu löschen, sofern andere gesetzliche Regelungen (z.B. gesetzliche Aufbewahrungspflichten) dem nicht entgegenstehen.

10 Schlussbestimmungen

  1. Das Gewinnspiel unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen.
  2. Sollten einzelne Regelungen innerhalb dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen davon unberührt.