Öffnungszeiten Allgemein
Mo-Fr
9:00 - 19:00
Sa
9:00 - 18:00
Individuelle Shopöffnungszeiten
Sonderöffnungszeiten
Heilig Abend
24. Dezember 2025
9:00 - 13:00
Silvester
31. Dezember 2025
9:00 - 13:00
Öffnungszeiten Kinderland
Mo-Fr
14:00 - 18:00
Sa
10:00 - 17:00
Gesetzliche Feiertage (geschlossen)

  1.01. NEUJAHR
  6.01. HEILIGE DREI KÖNIGE
  1.04. OSTERMONTAG
  1.05. STAATSFEIERTAG
  9.05. CHRISTI HIMMELFAHRT
20.05. PFINGSTMONTAG
30.05. FRONLEICHNAM
15.08. MARIA HIMMELFAHRT
26.10. NATIONALFEIERTAG
   1.11. ALLERHEILIGEN
   8.12. MARIA EMPFÄNGNIS
25.12. WEIHNACHTEN
26.12. STEFANITAG

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Teilnahmebedingungen VIP Shopping

1 Allgemeines

  1. Veranstalter dieses Gewinnspiels ist die Stadtgalerien Schwaz GmbH, Andreas-Hofer-Straße 10, 6130 Schwaz. Der Teilnehmer erklärt sich durch die Teilnahme am Gewinnspiel mit den nachstehenden Teilnahmebedingungen einverstanden. Für die Organisation, Abwicklung sowie Preisbereitstellung bzw. Gewinnausschüttung ist die Stadtgalerien Schwaz GmbH verantwortlich.
  2. Dieses Gewinnspiel richtet sich ausschließlich an Verbraucher.
  3. Sämtliche in diesen Teilnahmebedingungen verwendete Personen- und Funktionsbezeichnungen in der männlichen Form gelten auch in der weiblichen Form.

2 Teilnahmeberechtigung

  1. Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen.
  2. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Angestellte der Stadtgalerien Schwaz GmbH und der Werbeagentur inpublic GmbH.
  3. Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist nicht abhängig vom Erwerb einer Ware oder der Inanspruchnahme einer Dienstleistung. Die Gewinnchancen werden dadurch auch nicht erhöht.
  4. Teilnahmeberechtigt sind Personen ab dem 18. Lebensjahr.

3 Gewinn

  1. Der Gewinn ist ein persönlicher VIP Shopping-Tag am 24.01.25 oder 31.01.25 in den Stadtgalerien Schwaz unter professioneller Betreuung inkl. Outfit, Styling und professionellem Fotoshooting.
  2. Der Gewinner wird von den Stadtgalerien Schwaz GmbH kontaktiert und/oder auf Social Media veröffentlicht.
  3. Der Anspruch auf den Gewinn kann nicht abgetreten werden.
  4. Der Gewinn kann auch nachträglich aberkannt oder/und zurückgefordert werden, wenn er durch Manipulation oder sonstigen Verstoß gegen die anwendbaren Gesetze, gegen andere rechtliche Bestimmungen oder gegen diese Teilnahmebedingungen erlangt wurde.

4 Durchführung des Gewinnspiels

  1. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist ausschließlich im Zeitraum der Aktion VIP Shopping möglich.
  2. Um am Gewinnspiel teilzunehmen, muss eine Bewerbung bis 15. Jänner mit Foto und Kontaktdaten an office@stadtgalerien.at erfolgen.
  3. Die Auslosung findet per Zufallsprinzip statt.
  4. Die Ermittlung der Gewinner findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

5 Annahme des Gewinns

  1. Der Gewinner wird von der Stadtgalerien Schwaz GmbH verständigt. Der Anspruch auf den Gewinn entsteht ausschließlich mit dem Zugang der schriftlichen Gewinnmitteilung.
  2. Der Gewinner muss den Gewinn innerhalb von 3 Werktagen annehmen, indem er der Stadtgalerien Schwaz GmbH eine Privatnachricht mit seiner Anschrift und seinem vollständigen Namen retourniert oder dies per Telefon / mündlich bestätigt. Wird der Gewinn nicht innerhalb dieser Frist angenommen, so verfällt der Gewinnanspruch und der Gewinn wird von der Stadtgalerien Schwaz GmbH nach eigenem Ermessen und wenn zeitlich möglich unter den verbleibenden Teilnehmern neuerlich verlost. Der zuerst gezogene Gewinner hat nach Ablauf der Frist keinen Anspruch mehr auf seinen Gewinn.
  3. Für die Richtigkeit der angegebenen Daten ist der Teilnehmer verantwortlich.

6 Veröffentlichungen

  1. Der Gewinner erteilt seine ausdrückliche Erlaubnis, dass die Stadtgalerien Schwaz GmbH ihn unter Angabe des Namens auf META als Gewinner des Gewinnspieles auf der Stadtgalerien Schwaz GmbH Unternehmensseite veröffentlichen darf.
  2. Im Allgemeinen möchten wir darauf hinweisen, dass wir Fotos und Videomaterial für unsere Social-Media-Plattformen erstellen und diese in weiterer Folge veröffentlichen. Auf Wunsch erhalten Sie alle bearbeiteten Bilder im Anschluss an diesen Shopping-Tag von uns als persönliche Erinnerung an diesen unvergesslichen Tag. Bitte melden Sie sich hierfür per Mail an office@stadtgalerien.at.

7 Störungen im Ablauf; Haftung

  1. Die Stadtgalerien Schwaz GmbH behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit unter Berücksichtigung der Interessen der Teilnehmer zu unterbrechen oder zu beenden, wenn technische Gründe seine ordnungsgemäße Fortsetzung unmöglich machen, der Verdacht des Missbrauchs des Spiels oder Stadtgalerien Schwaz GmbH Unternehmensseite besteht oder das Spiel aus rechtlichen Gründen unzulässig ist.
  2. Die Stadtgalerien Schwaz GmbH hat das Recht, Teilnehmer von dem Gewinnspiel auszuschließen, die den Teilnahmevorgang oder das Gewinnspiel manipulieren bzw. dies versuchen und/oder die gegen die Spielregeln verstoßen. Dies gilt ebenso hinsichtlich Teilnehmer, die falsche Angaben zu ihrer Person machen.
  3. Die Stadtgalerien Schwaz GmbH übernimmt keine Gewährleistung für das jederzeitige einwandfreie Funktionieren der Internetseiten, auf denen das Gewinnspiel unter anderem angeboten wird, insbesondere auch nicht für eine eventuelle Überlastung der Stadtgalerien Schwaz GmbH Unternehmensseite.
  4. Die Stadtgalerien Schwaz GmbH haftet nur für Schäden, die von der Stadtgalerien Schwaz GmbH oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig oder durch die Verletzung von Kardinalpflichten verursacht wurden. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

8 Verantwortung für den Inhalt und Haftungsfreistellung

  1. Der Teilnehmer verpflichtet sich, keine Fotos oder Texte hochzuladen, die Urheber-, Persönlichkeits- oder Kennzeichenrechte Dritter verletzen oder die gegen das Wettbewerbsrecht oder sonstige Gesetze verstoßen. Weiteres verpflichtet er sich, auf das Recht am eigenen Bild und Texten zu achten und keine Texte von Personen hochzuladen, die ihm nicht ihre ausdrückliche Einwilligung gegeben haben. Die rechtliche Verantwortung liegt insoweit ausschließlich beim Teilnehmer.
  2. Der Teilnehmer versichert gegenüber der Stadtgalerien Schwaz GmbH, dass seine Texte oder Fotos keine Rechte Dritter verletzen oder in sonstiger Weise gegen geltende Gesetze verstoßen.
  3. Im Falle eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verstoßes gegen die Absätze 1 und 2 stellt der Teilnehmer Stadtgalerien Schwaz GmbH von allen Ansprüchen, gleich welcher Art, frei, die von Dritten wegen Rechtsverletzungen aufgrund der von dem Teilnehmer im Rahmen des Gewinnspiels veröffentlichten Inhalte erhoben werden. Darüber hinaus ersetzt er der Stadtgalerien Schwaz GmbH die Kosten der Rechtsverteidigung. Dies gilt ausdrücklich und unbeschränkt auf Ansprüche aus Urheberrechts- oder Kennzeichenrechtsverletzungen, Wettbewerbsrechtsverstößen oder Verletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts oder des Rechts am eigenen Bild und Text.

9 Datenschutzrechtliche Zustimmungserklärung

  1. Sofern die Nutzung der Dienste die Speicherung personenbezogener Daten erfordert (zum Beispiel Teilnahme an Gewinnspielen), verarbeitet die Stadtgalerien Schwaz GmbH die vom Nutzer bekanntgegebenen Daten zur Erfüllung der vom Nutzer in Anspruch genommenen Dienste.
  2. Die Stadtgalerien Schwaz GmbH wird im Rahmen des Zumutbaren sämtliche technischen und organisatorischen Maßnahmen setzen, um die Sicherheit von personenbezogenen Daten zu gewährleisten.
  3. Die folgenden Daten werden von den Teilnehmern durch die Stadtgalerien Schwaz GmbH erhoben und auf einem sicheren Server der Stadtgalerien Schwaz GmbH gespeichert – sie dienen lediglich der Gestaltung, Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels und werden nicht für Werbezwecke verwendet: Vor- und Nachname des Teilnehmers, E-Mailadresse, Anschrift.
  4. Jeder Teilnehmer ist berechtigt jederzeit die Teilnahme am Gewinnspiel bei der Stadtgalerien Schwaz GmbH zu widerrufen sowie schriftlich Auskunft über ihre bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten und allfällige Empfänger zu verlangen. Ebenso ist die Stadtgalerien Schwaz GmbH verpflichtet, auf Verlangen des Teilnehmers die über ihn gespeicherten Daten zu berichtigen, zu sperren oder zu löschen, sofern andere gesetzliche Regelungen (z.B. gesetzliche Aufbewahrungspflichten) dem nicht entgegenstehen.

10 Schlussbestimmungen

  1. Das Gewinnspiel unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen.
  2. Sollten einzelne Regelungen innerhalb dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen davon unberührt.